Sie sind hier: UnternehmenVersorgung/Tarife
Content
Versorgung/Tarife
Die folgenden Anschluss- und Bezugskosten unterteilen sich in einmalige und laufende Kosten. Während der Wasserbezug entsprechend dem jährlichen Verbrauch abgerechnet wird, entstehen bei der erstmaligen Anschlusserstellung die Herstellungskosten und der Baukostenzuschuss einmalig.
Soll ein Wasserhausanschluss hergestellt werden, muss zunächst ein Antrag bei der Wasserversorgung Samtgemeinde Grafschaft Hoya gestellt werden. Nach Erstellung werden die Anschlusskosten sowie der Baukostenzuschuss ermittelt und getrennt in Rechnung gestellt.
Dokumente
![]() |
Wasserversorgungssatzung (107 kB) |
![]() |
AVBWasserV (81 kB) |
![]() |
Allgem. Versorgungsbedingungen und Tarife (107 kB) |
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Wasserversorgung Samtgemeinde Grafschaft Hoya, Am Kanal 9, 27318 Hoya/Weser